Beschwerde zur Bundestagswahl 2017

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Volley1954
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Beschwerde zur Bundestagswahl 2017

Beitrag von Volley1954 »

Sehr geehrte,

das ist schon oberkrassest:

https://www.spiegel.de/politik/deutschl ... 5eea80a033

Mit was die Gerichte so überfordert werden.
Mal angenommen, die Klägerin hätte jetzt recht bekommen, was dann?
Wiederholung der Bundestagswahl 2017, alle danach gefassten Beschlüsse des Bundestags ungültig?
Zurückgebeamt in dieses Jahr; okay, vielleicht wäre im günstigsten Falle dann Corona ausgefallen, wäre erfreulich gewesen.
Aber ansonsten, was soll so ein Scheiss?

Schöne Grüße
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Heinz B.
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Re: Beschwerde zur Bundestagswahl 2017

Beitrag von Heinz B. »

Das Dumme ist, dass solche Beschwerden nicht sofort zurück gewiesen werden. Ist es nicht möglich, dass die Trulla aus Versehen ihr Kreuz beim falschen Kandidaten gemacht hatte?

Andere Frage, was kostet so ein Unsin den Beschwerdeführern und/oder bekommen die womöglichauch noch Prozesskostenhilfe?
Ich diskutiere nicht, ich erkläre lediglich, warum ich Recht habe. :wink:
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Hoellenvaart
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Re: Beschwerde zur Bundestagswahl 2017

Beitrag von Hoellenvaart »

wie kann man denn bei einer geheimen wahl beweisen, wen man gewählt hat?

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Heinz B.
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Re: Beschwerde zur Bundestagswahl 2017

Beitrag von Heinz B. »

Hoellenvaart hat geschrieben: Mittwoch 9. Februar 2022, 23:15 wie kann man denn bei einer geheimen wahl beweisen, wen man gewählt hat?

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